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Die DNA-Analyse in der Abstammungs- und Identitätsbegutachtung hat gegenüber den blutgruppenserologischen Verfahren einige Vorteile:
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Das Probenmaterial Die DNA ist in den Zellkernen aller Körperzellen vorhanden, daher eignen sich prinzipiell alle Arten von zellhaltigem Gewebe für eine DNA-Analyse. Das DNA-Typisierungsmuster ist dasselbe, unabhängig davon, aus welchen Körperzellen eines Individuums die Untersuchungsprobe abstammt. Da jedoch für einen genetischen Fingerabdruck mit ca. 10 µg (1 µg entspricht 1 millionstel Gramm, diese Menge ist in ca. 1 Million Zellen enthalten) relativ viel DNA benötigt wird, ist eine Analyse aus einer Blutprobe am sinnvollsten. In der Regel genügen 3-5 ml Blut. Bei Reptilien und Vögeln, bei denen die roten Blutkörperchen noch einen Zellkern besitzen, reichen sogar wenige Tropfen Blut aus. Wichtig ist, daß dem Blut ein Gerinnungshemmer (EDTA) beigemischt wird. Für Vögel und Reptilien können spezielle Probengefäße angefordert werden. Alle vorliegenden Blut- und DNA-Proben erhalten eine eigene Erkennungsnummer und werden in einer Blut- bzw. DNA-Bank gelagert, so daß auch über den Tod der Tiere hinaus weitere Untersuchungen möglich sind. Es ist in der Regel nur eine einmalige Blutentnahme erforderlich, um regelmäßig die Nachkommen von bereits eingelagerten Elterntieren zu begutachten. Die Blutproben können ungekühlt per Post verschickt werden, sollten jedoch am Anfang der Woche entnommen und sofort versandt werden. Sofern die Blutproben der zu untersuchenden Tiere eines Falles getrennt verschickt werden, muß eine Kopie des Antrages auf Abstammungsuntersuchung allen Zusendungen beiliegen, um eine eindeutige Probenzuordnung zu ermöglichen.
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Die Berechnung der Elternschaftswahrscheinlichkeit Durch die hohe Zahl sehr variabler DNA-Orte und die damit verbundene große Informationsdichte sind extrem genaue und zuverlässige Aussagen (>99,9%) möglich. Ein Vaterschaftsausschluß ist vergleichsweise einfach zu führen: finden sich mehr als zwei Ausschlußkonstellationen, so ist die Vaterschaft extrem unwahrscheinlich. Die Vaterschaft wäre dann nur durch mehrere voneinander unabhängige Mutationsereignisse in den Keimzellen des Vaters zu erklären, wobei jedes Ereignis für sich allein schon sehr unwahrscheinlich (1:1000 und weniger) ist. Für das Auftreten von zwei gleichzeitigen Mutationsereignissen besteht somit eine Wahrscheinlichkeit von wenigstens 1: 1.000.000. Dagegen ist der Nachweis einer tatsächlichen Vaterschaft schwieriger zu führen. Die in den Gutachten angegebenen Wahrscheinlichkeitswerte berechnen sich aus einem Verhältniswert, dem sog. Likelihood-Quotienten. Hierbei wird das Wahrscheinlichkeitsverhältnis aus zwei Hypothesen berechnet:
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Für die Stammbaumsicherung und eine akkurate Zuchtbuchführung ist ein sicherer Abstammungsnachweis unerläßlich. Die DNA-Analyse erbringt einen solchen fälschungssicheren Nachweis und führt zu zuverlässigen Angaben im Zuchtbuch, dem wichtigsten 'Kapital' des Züchters und des Vereins. Sichere Stammbäume sind bei der Erforschung von Erbkrankheiten eine der wichtigsten Voraussetzungen und dienen damit zukünftig auch dem Wohl des einzelnen Tieres sowie der ganzen Rasse. Da die Erforschung des Hundegenoms immer schneller voranschreitet, ist diesem Thema frühzeitig besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
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Der Vorteil liegt in der eindeutig nachgewiesenen Richtigkeit der Abstammungsangaben. Der Züchter erhält vom Verein eine entsprechende Bestätigung, daß seine Tiere DNA-geprüft sind. Dies kann der Züchter gegenüber seinen Kunden als Beleg dafür verwenden, daß bei ihm alles mit rechten Dingen zugeht. Dies stärkt nachhaltig das Vertrauen der Käufer. Eine frühzeitig nachgewiesene Fehlabstammung kann erhebliche Probleme vermeiden, die auftreten können, wenn diese ohne Untersuchung erst zu einem späteren Zeitpunkt aufgedeckt werden.
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Beispiele aus der Praxis Eine unbeabsichtigte Doppelbelegung Eine Züchterin ließ ihre Hündin von einem wertvollen Rüden belegen und kehrte zu ihrem Zwinger zurück. In einem unbedachten Moment passierte dann das Mißgeschick - einer ihrer eigenen Rüden wollte es sich nicht nehmen lassen, auch noch schnell zum Zuge zu kommen. Nach der Geburt der Welpen kamen Zweifel auf, ob alle Nachkommen auch vom gewünschten Rüden abstammten. Ohne Nachweis sollte die Züchterin daher keine Papiere für die Welpen erhalten. Über ein DNA-analytisches Gutachten konnte bewiesen werden, daß in der Tat 2 der 5 Welpen von dem eigenen Rüden der Züchterin und die anderen drei Welpen vom gewünschten Deckrüden abstammten. Mit diesem Ergebnis konnten für alle Nachkommen die richtigen Stammbäume und Zuchtpapiere ausgestellt werden.
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Der entlaufeneHund
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Während eines Spazierganges glaubte eine Frau ihren vor einigen Monaten entlaufenen Mischlingsrüden 'Ricki' an der Seite eines neuen Besitzers wiederzuerkennen. Ein Gespräch ergab, daß der jetzige Besitzer das Tier vor vier Monaten in einem Tierheim gekauft hatte, aber das Tier keinesfalls aufgrund einer Vermutung wiederhergeben wollte. Die Frau zog vor Gericht und die Firma Genedia wurde beauftragt, wenn möglich, ein erbbiologisches Gutachten zu erstellen. Durch detektivische Kleinarbeit konnten die Besitzer der Elterntiere ermittelt werden, die zum Glück noch nicht verstorben waren. Mittels der modernen Mikrosatellitenanalyse konnte schnell zweifelsfrei bewiesen werden, daß es sich bei 'Ricki' tatsächlich um einen Nachkommen der ermittelten Elterntiere handelte, der so dank der DNA-Analyse wieder zu seinem ursprünglichen Zuhause zurückkehren konnte.
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Ein Fall von Tierquälerei Die ermittelten Genotypenformeln der verstorbenen sowie des überlebenden Welpen wurden daraufhin untersucht, ob sie zu Tieren des verdächtigen Züchters paßten. Das Ergebnis des Puzzles zeigte eindeutig, daß alle aufgefundenen Welpen auf ein bestimmtes männliches und weibliches Tier zurückzuführen waren.
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Autounfall
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Ein Hund läuft in ein fahrendes Auto - ein für den Autofahrer wie für den Hundebesitzer schreckliches Ereignis. Im vorliegenden Fall verursachte ein Hund einen Auffahrunfall, bei dem zum Glück keine Verletzten zu beklagen waren. Das Tier war nach dem nicht allzu heftigen Zusammenprall noch in der Lage zwischen den Häusern zu entkommen. Der Autofahrer nahm die Verfolgung auf und stieß in einem Hinterhof auf einen Zwinger in dem sich nach seinem Glauben der Unfallverursacher befand. Nachdem die Polizei zur Hilfe geholt worden war, konnte der Eigentümer ermittelt werden. Nach seinen Angaben befand sich das Tier zum Unfallzeitpunkt in dem Zwinger, konnte also nicht der Unfallverursacher gewesen sein. Augenscheinlich hatte das Tier auch keine äußerlichen Verletzungen. Dennoch sicherten die Polizeibeamten Beweismaterial, indem sie dem Tier einige Haare abschnitten. Der Autobesitzer gab sein Fahrzeug in die Werkstatt, wo der Blechschaden beseitigt werden sollte. Dort wurden bei den Arbeiten zwei Hundehaare sichergestellt. Der Anwalt des Autobesitzers beantragte eine molekularbiologische Identitätsfeststellung. Die vom Gericht an uns herangetragene Fragestellung lautete: Stammen die am Fahrzeug des Klägers sichergestellten Haare von dem Tier des Beklagten? Für eine Analyse wurde das Beweismaterial ins Labor gesandt, wo zunächst festgestellt wurde, daß die abgeschnittenen Haare des verdächtigten Tieres nicht zu gebrauchen waren. Notwendig sind die Haarwurzeln, da sich nur in diesen das Erbgut, die DNA, befindet. Zunächst war es also erforderlich, entsprechendes Material anzufordern. In der Zwischenzeit konnte anhand einer einzigen Haarwurzel von den am Fahrzeug sichergestellten Haaren eine Genotypenformel erstellt werden. Es handelte sich in der Tat um Hundehaare.
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Genauere Informationen können Interessierte im Internet unter folgenden Adressen nachlesen:
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